Weitere Entscheidung unten: LSG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2007

Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 23.01.2008 - L 9 SO 3/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,19593
LSG Schleswig-Holstein, 23.01.2008 - L 9 SO 3/07 (https://dejure.org/2008,19593)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.01.2008 - L 9 SO 3/07 (https://dejure.org/2008,19593)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - L 9 SO 3/07 (https://dejure.org/2008,19593)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Leistungen der Grundsicherung bei Erwerbsminderung eines mit einem Grad der Behinderung von 60 anerkannten Schwerbehinderten; Berücksichtigung der tatsächlichen Unterkunftskosten und des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes bei der Gewährung von Leistungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.01.2008 - L 9 SO 3/07
    Wesentlich ist nach gängiger Formulierung (vgl. z.B. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16. Dezember 1958, 1 BvL 3/57, BVerfGE 9, 20, 30; Wenzel in Wenzel/Fichtner (Hrsg.), Kommentar zur Grundsicherung, 3. Aufl. 2005, § 36 SGB XII Rdn. 7, Dauber in Mergler/Zink (Hrsg.), Handbuch der Grundsicherung und Sozialhilfe, Stand 2006, § 36 SGB XII Rdn. 7; Falterbaum in Hauck/Noftz (Hrsg.), SGB XII, Stand 2006, § 36 Rdn. 17), das Wirtschaften "aus einem Topf".
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2011 - 2 S 1684/11

    Abfallgebühr - Begriff der eigenständigen Wohnung

    Die Annahme eigenständiger Wohnungen setzt nur deren Abtrennbarkeit voraus, nicht aber, dass sie jederzeit tatsächlich verschlossen sind (vgl. LSG Schlesw.-Holst., Urteil vom 23.1.2008 - L 9 SO 3/07 - juris Rn. 23).

    Ein gemeinsames Wirtschaften ist in diesen Fällen regelmäßig zu verneinen (vgl. LSG Schlesw.-Holst., Urteil vom 23.1.2008 - L 9 SO 3/07 - juris Rn. 25; SG Berlin, Beschluss vom 10.11.2010 - S 128 AS 33271/10 ER - juris Rn. 30).

  • SG Speyer, 14.03.2023 - S 18 AS 68/21

    Arbeitslosengeld II - Regelbedarf - Regelbedarfsstufe 1 für einen im Haushalt von

    Auflage, Stand: 08.02.2021, § 20 SGB II, Rn. 120; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. Dezember 2005 - L 8 AS 3441/05 ER-B - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 31. März 2009 - L 13 AS 6028/07 - Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 23. Januar 2008 - L 9 SO 3/07 -, jedenfalls in den Orientierungssätzen).

    Im Beschluss vom 31. März 2009 - L 9 SO 3/07 - hat das LSG Baden-Württemberg darauf abgestellt, dass die Regelleistung für alleinstehende Erwachsene verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei, wozu u.a. auf den Vorlagebeschluss des BSG vom 27. Januar 2009 - B 14/11b AS 9/07 R - (juris Rn. 24 ff.) verwiesen wurde.

  • SG Lüneburg, 17.09.2009 - S 22 SO 20/08

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Leistungen im Rahmen der Grundsicherung im

    Nach der früheren verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, welcher neben dem zitierten Obergericht beispielsweise auch das Landessozialgericht Schleswig-Holstein mit Urteil vom 23. Januar 2008 - L 9 SO 3/07 - gefolgt war, kam es unter anderem streitentscheidend darauf an, ob eine Haushaltsgemeinschaft zu anderen Personen bestand und ob der Betroffene die Generalunkosten des Haushalts trägt.
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Rechtsprechung
   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2007 - L 9 SO 3/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,39734
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2007 - L 9 SO 3/07 (https://dejure.org/2007,39734)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 06.03.2007 - L 9 SO 3/07 (https://dejure.org/2007,39734)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 06. März 2007 - L 9 SO 3/07 (https://dejure.org/2007,39734)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Dauerverwaltungsakt - Vermutung einer eheähnlichen Gemeinschaft gem § 20 SGB 12 - Heizkosten - rechtswidrige Pauschalierung bei § 29 Abs 3 S 2 SGB 12 - Warmwasserkosten als Bestandteil des Regelsatzes

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2007 - L 9 SO 3/07
    Eine eheähnliche Gemeinschaft ist unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann anzunehmen, wenn eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau über eine reine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht und sich im Sinne einer Verantwortung- und Einstehensgemeinschaft durch eine innere Bindung auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner - auch in Not- und Wechselfällen des Lebens - für einander begründet und daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt (BVerfGE 87, 234, 264; BVerfG, Beschluß vom 02.09.04, 1 BvR 1962/04).

    Nach allgemeiner Auffassung sind solche Hinweistatsachen die Dauer und Intensität des Zusammenlebens, gemeinsame Kinder, Befugnis zur Verfügung über Einkommen oder Vermögen des Partner, gemeinsames Wirtschaften, gemeinsames Verbringen der Freizeit (vgl. BVerfG, Urteil vom 17.1.1992, SozR 3-4100 § 137 Nr. 3); die Feststellung geschlechtlicher Beziehungen ist nicht erforderlich (BVerfGE 87, aaO).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2006 - L 8 SO 83/05

    Anforderungen an die Bewilligung von Hilfe zur Pflege nach den Bestimmungen des

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2007 - L 9 SO 3/07
    Mithin handelt es sich um sogenannte Dauerverwaltungsakte (ebenso bereits LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24.01.2006, L 8 SO 83/05 ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluß vom 27.01.2006, L 15 B 1105/05 SO - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 26.09.2007 - 9 B 12.07

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielapparatesteuer; Spielautomaten;

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2007 - L 9 SO 3/07
    Schließlich dokumentiert auch das Agieren des Beigeladenen in seinen Verfahren auf Umzugskostenübernahme gegen den Beklagten (L 9 B 52/06 SO und L 9 B 12/07 SO), dass ein weiteres Zusammenleben gewollt ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2006 - L 15 B 1105/05

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Bezugsdauer - Bestimmtheit des

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2007 - L 9 SO 3/07
    Mithin handelt es sich um sogenannte Dauerverwaltungsakte (ebenso bereits LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24.01.2006, L 8 SO 83/05 ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluß vom 27.01.2006, L 15 B 1105/05 SO - zitiert nach juris).
  • BVerfG, 02.09.2004 - 1 BvR 1962/04

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Datenerhebung für die ab dem Jahre

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2007 - L 9 SO 3/07
    Eine eheähnliche Gemeinschaft ist unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann anzunehmen, wenn eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau über eine reine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht und sich im Sinne einer Verantwortung- und Einstehensgemeinschaft durch eine innere Bindung auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner - auch in Not- und Wechselfällen des Lebens - für einander begründet und daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt (BVerfGE 87, 234, 264; BVerfG, Beschluß vom 02.09.04, 1 BvR 1962/04).
  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 101/94

    Zuflußprinzip bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2007 - L 9 SO 3/07
    Ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung trifft eine Regelung über den Zeitpunkt seines Erlasses hinaus, d.h. über eine einmalige Gestaltung hinaus wird eine Regelung für eine gewisse - bestimmte oder unbestimmte - zeitliche Dauer in der Zukunft angeordnet (vgl. BSGE 56, 165; 58, 27; 78, 109; Wiesner, in: von Wulffen, SGB X, 5. Auflage, § 48 Rz. 4 ff.).
  • BSG, 30.01.1985 - 1 RJ 2/84

    Ablehnung eines Rentenantrages - Verwaltungsakt ohne Dauerwirkung - Rücknahme

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2007 - L 9 SO 3/07
    Ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung trifft eine Regelung über den Zeitpunkt seines Erlasses hinaus, d.h. über eine einmalige Gestaltung hinaus wird eine Regelung für eine gewisse - bestimmte oder unbestimmte - zeitliche Dauer in der Zukunft angeordnet (vgl. BSGE 56, 165; 58, 27; 78, 109; Wiesner, in: von Wulffen, SGB X, 5. Auflage, § 48 Rz. 4 ff.).
  • BVerfG, 15.12.1986 - 2 BvE 1/86

    Nichtzulassung einer "Partei" zur Bundestagswahl

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2007 - L 9 SO 3/07
    Es liegt ein offensichtlicher Mißbrauch des Ablehnungsrechts vor, weswegen es keiner Entscheidung durch gesonderten Beschluss bedarf (vgl. BVerfGE 11, 343, 348; 74, 96).
  • BSG, 16.02.1984 - 1 RA 15/83

    Nichtleistungsbescheid - Dauerwirkung eines Verwaltungsaktes - Vormerkung einer

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2007 - L 9 SO 3/07
    Ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung trifft eine Regelung über den Zeitpunkt seines Erlasses hinaus, d.h. über eine einmalige Gestaltung hinaus wird eine Regelung für eine gewisse - bestimmte oder unbestimmte - zeitliche Dauer in der Zukunft angeordnet (vgl. BSGE 56, 165; 58, 27; 78, 109; Wiesner, in: von Wulffen, SGB X, 5. Auflage, § 48 Rz. 4 ff.).
  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 473/60

    Mißbrauch des Ablehnungsrechts - Voraussetzungen für die Annahme eines

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2007 - L 9 SO 3/07
    Es liegt ein offensichtlicher Mißbrauch des Ablehnungsrechts vor, weswegen es keiner Entscheidung durch gesonderten Beschluss bedarf (vgl. BVerfGE 11, 343, 348; 74, 96).
  • OVG Sachsen, 24.05.2023 - 5 A 590/21

    Unterhaltsvorschuss; Dauerverwaltungsakt; Mitwirkungspflicht;

    Hinzu kommt die Bewilligung ab einem bestimmten Zeitpunkt und das Fehlen einer ausdrücklichen Befristung (vgl. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 6. März 2007 - L 9 SO 3/07 -, juris Rn. 28 ; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 24. Januar 2006 - L 8 SO 83/05 ER -, juris Rn. 12 ).
  • SG Karlsruhe, 28.05.2009 - S 1 SO 2233/08

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Verwaltungsakt mit Dauerwirkung - stationäre

    Im Bereich des Sozialhilferechts ist ein solcher Verwaltungsakt mit Dauerwirkung anzunehmen, wenn Leistungen - wie vorliegend - "bis auf Weiteres" bewilligt werden (vgl. BSG, SozR 4-3500 § 82 Nr. 3; BSG, FEVS 58, 337 und vom 09.12.2008 - B 8/9b SO 10/07 R - LSG Baden-Württemberg vom 13.10.2005 - L 7 S 3804/09 ER-B - und vom 18.10.2006 - L 7 SO 3313/07 ER -B - LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 06.03.2007 - L 9 SO 3/07 -, Hess. LSG vom 18.04.2007 - L 7 SO 85/06 ER - LSG Niedersachsen-Bremen, FEVS 58, 28 sowie vom 24.05.2007 - L 8 SO 156/06 - und LSG Berlin-Brandenburg, FEVS 57, 447).
  • SG Magdeburg, 18.12.2012 - S 47 SO 90022/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - neuer Bescheid nach

    Er konnte nur so verstanden werden, dass die Leistung ab dem jeweils genannten Zeitpunkt auf unbestimmte Zeit zuerkannt wird (LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 6. März 2007 - L 9 SO 3/07- zitiert nach juris, Rdnr. 28; ebenso bereits LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. Januar 2006 - L 8 SO 83/05 ER - ; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2006, L 15 B 1105/05 SO - zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.02.2012 - L 8 SO 361/11
    Eine eheähnliche Gemeinschaft liegt vor, wenn sie als eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau über eine reine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht und sich im Sinne einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft durch eine innere Bindung auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner (auch in Not- und Wechselfällen des Lebens) füreinander begründet und daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt (BVerfG, Urteil vom 17. November 1992 1 BvL 8/87 , BVerfGE 87, 234; BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 5 C 16/93 , BVerwGE 98, 195; BSG, Urteil vom 17. Oktober 2002 B 7 AL 72/90 R , juris; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 6. März 2007 L 9 SO 3/07 , juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Dezember 2005 L 23 B 1071/05 SO ER , juris).
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